Studio 2 – Experte Christof Stein spricht über: Transistorradios

Montag, 28.03.2022, ab 17:30 Uhr, Studio2//ORF

Thema diesmal: Koffer- oder Taschenradio

“Christof Stein sorgt für Stimmung hier im Studio2!” so startete Verena schwungvoll die Sendung – eine wunderbare Art und Weise mein Sendungssegment zu beginnen. 

Prinzipiell geschichtlich interessant ist, dass 1948 die Frequenzen in Kopenhagen neu verteilt wurden – Österreich und Deutschland als Kriegsverlierer bekamen schlechte Frequenz-Bandbreiten. Daraufhin wurde in beiden Ländern das UKW, das neue Ultrakurzwellen Netz, ausgebaut, da ungünstige Frequenzen keine angemessene Versorgung der Rundfunkteilnehmer bedeuteten. Durch den Ausbau des UKW-Sendernetzes gab es störungsfreieren Empfang, verbesserte Dynamik. 

Dann wurde 1952 das Transistorradio auf der Hannover Industriemesse vorgestellt das soviel wie ein Kleinwagen kostete – in Pressspanholz mit Nuß furniert – und das “magische Auge” der Röhrenempfänger wurde beibehalten. Dann gab es kurz darauf die erste deutsche Spezialfabrik für Kofferempfänger – Modell: „Akkord-Peggie“ mit 2 Transistoren (Reduktion) – 1959 kam das ostdeutsche Modell „Sternchen“ auf den Markt.

Der Siegeszug des Transistorradios fand in den 1950ern/60ern statt . Das kommerziell sehr erfolgreiche Kofferradio wurde durch sie langlebige Halbleitertechnik zum Symbol für Unabhängigkeit, für die Freiheit der Nachkriegsgeneration. Es wurde ein hoher Aufwand bei Gehäusedesign und Konstruktion aufgebracht und somit das hohe Qualitätsniveau gewährleistet.

Gut behandelte Exemplare funktionieren heute noch genauso gut wie in den 1960ern und liegen wie analoge Kameras voll im Trend. Die Jugend von heute entdeckt den Scharm des Analogen wieder und wendet sich ein wenig vom Digitalen ab.

Transistorradios brachten großen Fortschritt für die weltweite Kommunikation – durch massenhafte Herstellung, einfache und erschwingliche Stromversorgung. Ein Radio zu besitzen wurde normal und Teil des Alltags! 

Der Leihgeber und Sammler Wolfgang Kremsner ist Vertreter für Industriebackmaschinen in China. Während der Coronakrise hat er es für sich entdeckt Transistorradios herzurichten, um seinen Kopf zu beschäftigen und hat dadurch einen beginnenden Trend mitausgelöst.

Ich hatte eine Selektion von unglaublich spannenden Radios aus seinem Depot mit.

Kassette und Radio Kombi von Grundig war so spannend, weil alle Teile damals von der Firma selbst produziert wurden, heutzutage kaum vorstellbar oder sogar umsetzbar. Max Grundig war ein schräger Vogel und wurde fast “entmündigt”, weil er nichts dem Zufall überlassen wollte.

Ein Kofferradio von Kapsch, Wiener Firma, war auch mit – die Firma gibt es heute noch. 

Es gab eine Vorrichtung in verschiedenen Autos wie dem Horch (heute Audi), dem DKW oder auch in einer höheren Preisklasse dem VW Käfer – wo man dieses Radio einfach reinstecken konnte und somit ein Autoradio hatte. 

Donauland Radio:  wenn man ordentlich Bücher gekauft und somit Punkte gesammelt hat, erst dann durfte man dieses spezielle, wunderschön gearbeitete Gerät kaufen. 

Das nächste Objekt mit Geschichte war der Luxus Boy von Grundig, Max Grundig hat alle seine Geräte benannt.

Das nächste Transistorradio ist mit einer Anekdote verknüpft: ORF Geschäftsführung Gerd Bacher hat Gustav Peichl (der damals die Studios in den Bundesländern designt hat) beauftragt ein eigenes Radio zu entwerfen, dieses gab es in verschiedenen Farben, sowohl im Büro als auch als Geschenk an diejenigen, welche die Rundfunkgebühren gezahlt haben – zumindest lautet so das Gerücht.

Und noch ein interessanter Aspekt: In einer Phase „sozialistischer Selbstjustiz“ ging das Urteil des Kreisgerichts Potsdam vom 15. Januar 1959 als „Kofferradio-Urteil“ in die Geschichte der jungen DDR ein: Ein Mann hatte auf seinem Transistorradio auf der Straße den „Westsender“ RIAS gehört, als ihn ein Passant aufforderte, auf einen DDR-Sender umzuschalten. Weil der Radiobesitzer dem Wunsch nicht nachkam, zerstörte der Passant das Gerät. Das Kreisgericht lehnte die Klage auf Schadensersatz ab, mit der Begründung: „Gemäß § 228 BGB handelt derjenige nicht widerrechtlich, der eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um damit eine durch die fremde Sache hervorgerufene drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden. Nachweislich hat der Kläger das Kofferradio so laut spielen lassen, dass auch andere Passanten den Hetzkommentar des RIAS hören konnten. Er hat sich damit eine Verbreitung von Hetze gegen unseren Staat zuschulden kommen lassen.“

Bei der Wertigkeit sind wir bei 200 – 400 Euro (funktionstüchtig) – da hab ich Verena auch richtig Lust auf ein schönes Vintage Transistorradio gemacht!